Liegenschaften als Schwerpunkt der Landesvorstandssitzung 2015

(08.11.2015) Hamburg. Am Donnerstag, 5. November 2015, tagte der Landesvorstand in der Kirchenverwaltung Hamburg. Die Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowie die Gewinn- und Verlustrechnung waren erster Besprechungspunkt. Thema Nr. 1 waren jedoch Liegenschaften, die die meiste Zeit der mehr als vierstündigen Sitzung beanspruchten. Wie der Landesvorstand betonte, "liegt allen Überlegungen zum Wohnungsbau der Gedanke zugrunde, die Rücklagen der Kirche anders als bisher anzulegen."

Wann immer zwei Gemeinden an einem Standort zusammengeführt werden, stellt sich die Frage nach der anschließenden Verwendung jenes Gebäudes, in dem zukünftig keine Gottesdienste mehr stattfinden. Dabei spielen nicht nur wirtschaftliche Aspekte eine Rolle; die Kirche ist an sozialen Ideen interessiert.

"Wüschenswert ist", so der Landesvorstand, "wenn die Weiternutzung in der Hand einer sozialen oder karitativen Einrichtung liegt." So ist auch ein Wunsch von Bezirksapostel Krause, Flüchtlingen ein Quartier in ungenutzten Kirchengebäuden zu schaffen. Darüber hatte er im September die Kirchenmitglieder informiert.

"Wir haben (...) die Initiative ergriffen, um den schutzsuchenden Menschen vor dem herrannahenden Winter ein Dach über dem Kopf zu bieten." Ein paar Bürgermeister Norddeutschlands hatten schnell ihr Interesse an dem Angebot der Kirche signalisiert, die Gespräche über mögliche Realisierungen laufen.

Sieben Hamburger Liegenschaften

Gegenstand der weiteren Beratung waren eine Liegenschaft in Bremen-Osterdeich und sieben in Hamburg: in den Stadtteilen Billstedt, Eppendorf, Fuhlsbüttel, Iserbrook, Niendorf, Stellingen und Wandsbek. In Bremen ist die Errichtung eines Wohnhauses geplant – eine Vorplanung wird in Auftrag gegeben.

Doch nicht alle Ideen und Pläne für eine zukünftige Nutzung konnten final verabschiedet werden. Fest steht aber bereits, dass in zwei Hamburger Stadtteilen Wohnungen entstehen werden: zum einen in Billstedt, zum anderen in Eppendorf (Abendrothsweg 20), wo bis September 2013 Sitz der Kirchenverwaltung war.

Hamburg-Niendorf und -Fuhlsbüttel fusionierten letztes Jahr mit der Gemeinde -Langenhorn am Standort Langenhorn. Das Langenhorner Gebäude wurde umgebaut wie erweitert und bietet seit dem 1. Januar 2015 unter dem Namen Hamburg-Nord den drei ehemaligen Gemeinden ein gemeinsames Zuhause.

Drei Verfassungsorgane

Der Landesvorstand setzt sich aus dem amtierenden Bezirksapostel als Vorsitzenden, Rüdiger Krause, und derzeit vier Aposteln und fünf Bischöfen der Gebietskirchen Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zusammen. Er ist nach dem Stammapostel das zweite Verfassungsorgan.

Drittes Verfassungsorgan der Kirche ist die Landesversammlung, bestehend aus seinem Vorstand und allen Bezirksvorstehern. Sie kommt auf Einladung des Bezirksapostels einmal im Jahr zusammen und ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Mitglieder anwesend oder gültig vertreten sind.

Text: Björn Renz

Foto: Archiv

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